- Zweck und Geltungsbereich
Diese Richtlinie legt die Grundsätze und Verfahren fest, die Casino Winterthur zur Bekämpfung von Geldwäscherei (Anti-Money Laundering, AML) und Terrorismusfinanzierung sowie zur Identifikation von Kunden (Know Your Customer, KYC) anwendet. Sie gilt für alle Personen, die eine Kundenbeziehung mit Casino Winterthur eingehen oder aufrechterhalten, unabhängig vom genutzten Kanal.
Casino Winterthur unterliegt als Glücksspielanbieter in der Schweiz den Anforderungen des Bundesgesetzes über Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung (GwG) sowie des Bundesgesetzes über Geldspiele (BGS). Die Aufsicht obliegt der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK). Diese Richtlinie dient der Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtungen und der Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF).
- Begriffsbestimmungen
AML bezeichnet die Gesamtheit der Maßnahmen, die verhindern sollen, dass Erlöse aus strafbaren Handlungen über Casino Winterthur in den legalen Wirtschaftskreislauf eingeschleust werden.
KYC bezeichnet die Pflicht, die Identität von Kunden vor Beginn und während der Kundenbeziehung zu erheben, zu überprüfen und laufend zu aktualisieren.
CDD (Customer Due Diligence) bezeichnet die Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden, einschließlich der Identifikation, der Risikobeurteilung und der laufenden Überwachung.
EDD (Enhanced Due Diligence) bezeichnet die verstärkte Sorgfaltsprüfung, die bei Kunden mit erhöhtem Risikoprofil zur Anwendung kommt.
SAR (Suspicious Activity Report) bezeichnet die Meldung verdächtiger Aktivitäten an die zuständige Behörde, in der Schweiz die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS).
3. Kundenidentifikation und Verifizierung
3.1 Identifikationspflicht
Casino Winterthur ist verpflichtet, die Identität jedes Kunden vor Aufnahme der Geschäftsbeziehung festzustellen. Die Identifikation umfasst mindestens folgende Angaben:
- Name und Vorname
- Geburtsdatum
- Wohnadresse
- Staatsangehörigkeit
Die Angaben werden anhand eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass, Personalausweis oder gleichwertiges Dokument) überprüft. Casino Winterthur kann zusätzlich elektronische Identifikationsverfahren oder biometrische Verifikationslösungen einsetzen, sofern diese den regulatorischen Anforderungen entsprechen.
3.2 Altersverifikation
Die Aufnahme einer Kundenbeziehung ist ausschließlich Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Casino Winterthur überprüft das Alter jedes Kunden im Rahmen des KYC-Prozesses. Kunden, deren Alter nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann, werden bis zur vollständigen Klärung gesperrt.
3.3 Aktualisierung der Kundendaten
Casino Winterthur überprüft und aktualisiert die erhobenen Kundendaten in regelmäßigen Abständen sowie anlassbezogen, insbesondere wenn Änderungen im Risikoprofil des Kunden festgestellt werden oder wenn Zweifel an der Richtigkeit der vorliegenden Informationen bestehen.
- Risikobasierter Ansatz
Casino Winterthur wendet einen risikobasierten Ansatz an. Kunden, Produkte, Zahlungsarten und geografische Herkunft werden anhand definierter Kriterien bewertet und einer Risikokategorie zugeordnet:
- Niedriges Risiko: Inländische Kunden, geringe Transaktionsvolumen, keine Auffälligkeiten - Standard-CDD
- Mittleres Risiko: Erhöhte Transaktionsvolumen, ungewöhnliche Muster - verstärkte Überwachung
- Hohes Risiko: PEPs, Hochrisiko-Jurisdiktionen, VIP-Kunden, unklare Mittelherkunft - EDD, SOW- und SOF-Prüfung
Politisch exponierte Personen (PEPs) sowie Kunden aus Jurisdiktionen, die von der FATF als Hochrisikoländer eingestuft werden, unterliegen grundsätzlich der verstärkten Sorgfaltsprüfung (EDD). In diesen Fällen werden zusätzliche Informationen zur Herkunft der Vermögenswerte (Source of Wealth, SOW) und der eingesetzten Mittel (Source of Funds, SOF) erhoben.
- Transaktionsüberwachung
Casino Winterthur überwacht laufend alle Transaktionen auf Muster, die auf Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung oder sonstige strafbare Handlungen hinweisen könnten. Überwacht werden insbesondere:
- ungewöhnlich hohe Einzel- oder Gesamttransaktionen
- Aufspaltung von Beträgen zur Umgehung von Schwellenwerten (Smurfing)
- missbräuchliche Nutzung von Spielguthaben (Chip-Dumping)
- Transaktionen, die nicht dem bekannten Kundenprofil entsprechen
- Transaktionen mit Bezug zu sanktionierten Personen oder Jurisdiktionen
Hierfür werden spezialisierte Monitoring-Systeme eingesetzt, die eine automatisierte Erkennung auffälliger Muster ermöglichen.
- Sanktionsscreening
Vor Aufnahme und während der gesamten Dauer der Kundenbeziehung führt Casino Winterthur ein Screening gegen geltende Sanktionslisten durch. Dies umfasst unter anderem die Listen der Vereinten Nationen (UN), der Europäischen Union (EU) sowie des Office of Foreign Assets Control (OFAC). Kunden, die auf einer Sanktionsliste geführt werden, werden unverzüglich gesperrt und der zuständigen Behörde gemeldet.
- Meldepflichten
Bestehen begründete Verdachtsmomente, dass Transaktionen oder Verhaltensweisen eines Kunden mit Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung in Zusammenhang stehen, erstattet Casino Winterthur unverzüglich eine Verdachtsmeldung (SAR) an die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS). Die Meldung erfolgt unabhängig vom Transaktionsvolumen. Kunden werden über eine laufende oder bevorstehende Meldung nicht informiert (Tipping-off-Verbot).
- Aufbewahrungspflichten
Casino Winterthur bewahrt sämtliche im Rahmen der KYC- und CDD-Prozesse erhobenen Unterlagen sowie Transaktionsdaten für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren nach Beendigung der Kundenbeziehung auf. Die Aufbewahrung erfolgt in einer Form, die eine vollständige Rekonstruktion der Geschäftsbeziehung und der durchgeführten Transaktionen ermöglicht.
- Compliance-Organisation
Casino Winterthur hat einen Geldwäscherei-Beauftragten (Compliance Officer / MLRO) ernannt, der für die Umsetzung und laufende Weiterentwicklung dieser Richtlinie verantwortlich ist. Der Geldwäscherei-Beauftragte ist Ansprechperson für interne Meldungen, koordiniert die Kommunikation mit Aufsichtsbehörden und stellt die Durchführung regelmäßiger interner Kontrollen und unabhängiger Audits sicher.
Alle Mitarbeitenden von Casino Winterthur, die Kundenkontakt haben oder an Transaktionsprozessen beteiligt sind, werden regelmäßig zu AML- und KYC-Anforderungen geschult.
- Datenschutz
Die im Rahmen der AML- und KYC-Prozesse erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet. Casino Winterthur hält die Anforderungen des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) ein. Kunden haben das Recht auf Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten sowie auf Berichtigung unrichtiger Angaben, soweit dem keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder zur Erfüllung behördlicher Meldepflichten erforderlich.
- Änderungen dieser Richtlinie
Casino Winterthur behält sich vor, diese Richtlinie jederzeit anzupassen, um veränderten gesetzlichen Anforderungen, regulatorischen Vorgaben oder internen Prozessänderungen Rechnung zu tragen. Die jeweils aktuelle Fassung ist maßgeblich. Kunden werden über wesentliche Änderungen in geeigneter Form informiert.

